Schulträger im Oberbergischen Kreis

Schulträger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen) sind häufig die Kommunen, in denen sich die Schule befindet. Darüber hinaus ist der Oberbergische Kreis Schulträger von drei Berufskollegs und fünf Förderschulen, der Zweckverband der Förderschulen Schulträger von zwei Förderschulen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Schulträger von einer Förderschule. Einige, wenige Schulen sind in privater Trägerschaft.

Die Aufgaben des Trägers einer öffentlichen Schule ergeben sich aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 78 Schulträger der öffentlichen Schulen).

Hauptaufgaben der Schulträger sind u. a.:

  • Die Bereitstellung der Schulgebäude und Räumlichkeiten
  • Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler
  • Die Verantwortung für Inventar und finanzielle Ausstattung
  • Die Personalbereitstellung: Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Schulsekretariate
  • Die Erstellung eines Schulentwicklungsplans

Bei Fragen zu diesen Angelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die Schulträger der jeweiligen Schule.

Inhaltliche Angelegenheiten des Unterrichts und der Schule werden hingegen durch die Schulaufsichtsbehörden geregelt.