UN-Kinderrechtskonvention

Alle Kinder haben Grundrechte. Diese Grundrechte werden im Übereinkommen über die Rechte des Kindes - kurz UN-Kinderrechtskonvention - festgehalten. Das Übereinkommen trat am 2. September 1990 in Kraft und umfasst 54 Artikel.

Die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, fasst den Gesetzestext mit zehn Grundrechten zusammen:

  • Das Recht auf Gleichheit
  • Das Recht auf Gesundheit
  • Das Recht auf Bildung
  • Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden
    und sich zu versammeln
  • Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

 

 

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Kinderrechte:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutsches Kinderhilfswerk

LBS-Kinderbarometer Deutschland 2016 (Studie)

Unicef


UN-Kinderrechtskonvention