Einführung Kollegialer Fallberatung

In einer steigenden Anzahl von sozialen bzw. Verhaltensproblemen von Schüler/innen erleben sich Lehrkräfte häufig als Einzelkämpfer. Externe Hilfe ist oft nicht möglich oder ausreichend. Nach unseren Erfahrungen gibt es in Kollegien meist eine Fülle persönlicher, beruflicher und fachlicher Erfahrungen und Qualifikationen, die jedoch unter den Bedingungen des ‚normalen’ Schulalltages zu wenig genutzt werden können.

Hierfür bieten sich sogenannte Kollegiale Fallberatungsgruppen an: Dies sind freiwillige Gruppen, die in einer festgelegten Gesprächsstruktur und rotierender Rollenverteilung berufliche Situationen, Probleme oder Falldarstellungen ‚bearbeiten’. Sie ist ein Selbstreflexionsmodell unter „Gleichen“.

Ziel von Kollegialer Fallberatung ist u.a. die weitere Professionalisierung des beruflichen Handelns und die Bewältigung von Belastungen im Zusammenhang mit dem beruflichen Alltag. Kollegiale Fallberatung soll neue Handlungsperspektiven vermitteln bzw. sie soll unterstützen, sich selbst wieder als handlungsfähig zu erleben.

Wir als Schulpsychologischer Dienst bieten an, in einer Nachmittagsveranstaltung diese Gesprächsstruktur vorzustellen und einmal gemeinsam durchzuführen. Damit können Sie in Ihrer Schule auf freiwilliger Basis Kollegiale Fallberatung einführen bzw. durchführen.
Eine weitere Unterstützung unsererseits, damit Sie gut in diese Arbeitsstruktur hinein kommen, kann ggfs. abgesprochen werden.

Voraussetzung für diese Veranstaltung ist, dass es schon im Vorfeld einen Kern von mindestens 6 Lehrkräften gibt, die ein eigenes Interesse an der Einrichtung einer solchen Gruppe haben und bereit sind, sich 2-4 mal pro Schulhalbjahr zu treffen. Unabdingbar ist für uns auch, dass die Schulleitung der Einrichtung einer solchen Gruppe zustimmt. Hilfreich ist es, wenn 1-2 Lehrkräfte zur Initiierung und Koordinierung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

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