UN-Kinderrechtskonvention
Alle Kinder haben Grundrechte. Diese Grundrechte werden im Übereinkommen über die Rechte des Kindes - kurz UN-Kinderrechtskonvention - festgehalten. Das Übereinkommen trat am 2. September 1990 in Kraft und umfasst 54 Artikel.
Die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, fasst den Gesetzestext mit zehn Grundrechten zusammen:
- Das Recht auf Gleichheit
- Das Recht auf Gesundheit
- Das Recht auf Bildung
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
- Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden
und sich zu versammeln - Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
- Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Kinderrechte:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsches Kinderhilfswerk
LBS-Kinderbarometer Deutschland 2016 (Studie)
Unicef
UN-Kinderrechtskonvention