Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. In 30 Artikeln formuliert sie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für alle Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Nationalität: 

  • Artikel 1: Freiheit, Gleichheit, Solidarität
  • Artikel 2: Verbot der Diskriminierung
  • Artikel 3: Recht auf Leben und Freiheit
  • Artikel 4: Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
  • Artikel 5: Verbot der Folter
  • Artikel 6: Anerkennung als Rechtsperson
  • Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz
  • Artikel 8: Anspruch auf Rechtsschutz
  • Artikel 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
  • Artikel 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren
  • Artikel 11: Unschuldsvermutung
  • Artikel 12: Freiheitssphäre des Einzelnen
  • Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
  • Artikel 14: Asylrecht
  • Artikel 15: Recht auf Staatsangehörigkeit
  • Artikel 16: Eheschließung, Familie
  • Artikel 17: Recht auf Eigentum
  • Artikel 18: Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit
  • Artikel 19: Meinungs- und Informationsfreiheit
  • Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht
  • Artikel 22: Recht auf soziale Sicherheit
  • Artikel 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
  • Artikel 24: Recht auf Erholung und Freizeit
  • Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt
  • Artikel 26: Recht auf Bildung
  • Artikel 27: Freiheit des Kulturlebens
  • Artikel 28: Soziale und internationale Ordnung
  • Artikel 29: Grundpflichten
  • Artikel 30: Auslegungsregel

Eine auführliche, sprachlich aktualisierte Fassung der offiziellen deutschen Übersetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte finden Sie hier

 

Bildungsmaterialien
Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt Bildungsmaterialien zu verschiedenen Themen und für unterschiedliche Altersgruppen und Bildungskontexte zur Verfügung, um grundlegendes Wissen zu Menschenrechten insgesamt zu vermitteln beziehungsweise einzelne Rechte zu beleuchten und zu erörtern. Zudem sollen die Materialien Reflexionsprozesse fördern und Methoden zur Vertiefung bieten.

www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/menschenrechtsbildung/bildungsmaterialien