Berufskollegs in Trägerschaft des Oberbergischen Kreises
Berufskollegs in Oberberg – berufliche Bildung vor Ort
Ob Lehre (duale Ausbildung), vollzeitschulische Ausbildung, Nach- oder Weiterqualifizierung:
Die 3 Berufskollegs des Oberbergischen Kreises mit Standorten in Wipperfürth, Wermelskirchen, Gummersbach, Dieringhausen und Waldbröl bieten dir vielfältige Möglichkeiten und berufliche Perspektiven - und das direkt vor Ort und gut erreichbar.
In insgesamt 44 dualen Berufsbildern begleiten die Berufskollegs die Ausbildung der regionalen Industrie und des Handwerks schulisch. Dabei kann in vielen Ausbildungsberufen neben dem Abschluss im erlernten Beruf auf Wunsch zeitgleich auch die Fachhochschulreife erlangt werden. Daneben besteht ein attraktives Angebot an vollzeitschulischen Ausbildungsmöglichkeiten. Und auch hierbei ist ein höherer Schulabschluss parallel zur Ausbildung in vielen Fällen möglich. Im Falle der Erzieher/innen sogar die Allgemeine Hochschulreife.
Zusätzlich gibt es Angebote zur Ausbildungsvorbereitung und zur schulischen Weiterqualifizierung - (vom nachgeholten Hauptschulabschluss bis hin zur Allgemeinen Hochschulreife am Wirtschaftsgymnasium).
Individuell, passgenau, zielgerichtet und kompetent:
Die Berufskollegs des Oberbergischen Kreises begleiten dich auf deinem Weg in die berufliche Zukunft.
Du bist noch unentschlossen?
Die Berufskollegs des Oberbergischen Kreises können dir dabei helfen, dass du das richtige Anschlussangebot nach Ende der Regelschulzeit in der Region findest. Wir haben umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und pflegen enge Kooperationen.
In einer guten Zusammenarbeit unterstützen wir gemeinsam auch deine Schule dabei, dich und deine Eltern frühzeitig über einzelne Berufsbilder und Anschlussmöglichkeiten zu informieren. Wir beraten dich und deine Eltern hierzu auch gerne persönlich.
Erste Informationen zum System der Berufskollegs und zum Bildungsangebot an den oberbergischen Berufskollegs findest du hier:
Anmeldung
Anmeldungen für den Besuch der Sekundarstufe II. an Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen können über die zentrale Online-Anmeldung unter https://schulbewerbung.de/app/startseite vorgenommen werden.
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW (LFG) vom 24.03.1982 werden jedem Schüler vom Schulträger nach Maßgabe des Durchschnittsbetrages abzüglich des Eigenanteils Lernmittel (Schulbücher) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Eigenanteil beträgt nach der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach dem LFG ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages.
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Dieser Personenkreis kann beim Amt für Schule und Bildung des Schulträgers einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen.
Rechtsgrundlagen:
Gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) entscheidet der Schulträger über die Art und den Umfang der Schülerbeförderung. Der Schulträger der besuchten Schule entscheidet über Schülerfahrkostenanträge unabhängig vom Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltes der Schülerin oder des Schülers. Er entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren. Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülern.
Schulweg im Sinne der Verordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
Für die Berufskollegs wurde kreisweit das Deutschlandticket des VRS eingeführt.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen und Links
Schulische Bildungsgänge der Länder im Übergangsbereich
Nicht allen Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule verlassen, gelingt der direkte Übergang in eine berufliche Ausbildung. Für diese Jugendlichen bieten die Bundesländer eine Reihe schulischer Bildungsgänge an. Die Bildungsgänge in der Übersicht unter Berücksichtigung versch. Kriterien finden Sie hier.