BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

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Der Oberbergische Kreis gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch von vollzeitschulischen Ausbildungen, wie z. B. für den Besuch von folgenden Ausbildungsstätten:

  • Haupt-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium ab Klasse 10, für Schülerinnen und Schüler die aus Entfernungsgründen nicht bei den Eltern wohnen können

  • Berufsfachschule

  • Fachschule

  • Fachoberschule

  • Abendschule

  • Berufsaufbauschule

  • Kolleg

  • Akademie

  • Höhere Fachschule

  • sowie hiermit verbundene verpflichtende Praktika.

Wie und wo können Anträge im Oberbergischen Kreis gestellt werden?

1. BAföG-Antragsformulare ausfüllen

BAföG-Anträge müssen schriftlich gestellt werden, spätestens in dem Monat des Ausbildungsbeginns, am besten jedoch ca. drei Monate vorher.

Antragsformulare sind erhältlich beim Oberbergischen Kreis - Amt für Schule und Bildung, in den Rathäusern im Oberbergischen Kreis sowie online auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 

Folgende Formulare auf der oben genannten Webseite müssen zunächst ausgefüllt werden: 

  • 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung: Auszufüllen von Schülerin bzw. Schüler

  • 02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG: Auszufüllen von der Schule bzw. der Ausbildungsstätte

  • 03 - Einkommenserklärung (von Eltern / Ehegatten /Lebenspartnerin oder Lebenspartnern): Auszufüllen von jeweils beiden Elternteilen und ggf. Ehegatten

2. BAföG-Antragsformulare einreichen

Die ausgefüllten BAföG-Anträge können hier eingereicht werden:

Oberbergischen Kreis
Der Landrat
Amt für Schule und Bildung
Moltkestr. 34
51643 Gummersbach

oder als Scan / Foto per E-Mail an bafoeg@obk.de.
Wichtig ist, dass der Antrag unterschrieben ist!

3. Nächste Schritte

Das Amt für Ausbildungsförderung prüft bei Antragseingang, welche Unterlagen fehlen und teilt Ihnen dies mit.

Achtung!
Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat. Das gilt auch, wenn die Ausbildung schon früher begonnen hat.

Sie haben noch Fragen?

Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Die Zuständigkeiten sind nach Buchstaben aufgeteilt.

Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr

Zuständig für A-K

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Zuständig für L-Z

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Allgemeine Informationen

zum BAföG für Schülerinnen und Schüler

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Mit BAföG unterstützt der Staat junge Menschen finanziell während ihrer vollzeitschulischen Ausbildung, wenn die Eltern sie nicht ausreichend finanziell unterstützen können. Das Geld muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Einen BAföG-Anspruch haben Schülerinnen und Schüler, die …
... eine schulische Berufsausbildung in Vollzeit machen.
... eine Berufsfachschule besuchen.
... eine Fach- bzw. Fachoberschulklasse besuchen.
... auf eine Abendschule gehen.
... auf eine allgemeinbildende Schule gehen (ab Klasse 10) und ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen können.

Die Höhe der Förderung hängt von der individuellen Situation ab. Folgende Kriterien werden hierfür unter anderem berücksichtigt:

  • Das eigene Einkommen und das Vermögen

  • Ggf. das Einkommen der Ehefrau bzw. des Ehemannes

  • Das Einkommen der Eltern und die Tätigkeit der Geschwister

  • Unterbringung im elterlichen Haushalt oder eigenen Wohnung

Die Förderung kann individuell für den Lebensunterhalt, wie Essen, Kleidung, Wohnen, etc. genutzt werden.

Hinweis: Wenn ein Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, fällt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II und auch auf Wohngeld weg.

Weitere Informationen

Zur Abgrenzung:

Für Studentinnen und Studenten ist das Studierendenwerk der besuchten Universität bzw. Fachhochschule zuständig.

Für Anträge auf das sogenannte Aufstiegs-BAföG ist die Bezirksregierung Köln zuständig (Telefon 0221 147-4980). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Für betriebliche Lehrausbildungen wird keine Förderung nach dem BAföG gewährt. Möglicherweise kommt allerdings eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) des Arbeitsamtes hierfür in Frage. Anträge stellen Sie bitte beim zuständigen Arbeitsamt.

Unabhängig von diesen Fördermöglichkeiten kann auch ein zinsgünstiger Kredit im Rahmen des Bildungskreditprogrammes des Bundes beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt werden.

Gebärdentelefon
Die BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt bietet ein Gebärdentelefon an. Gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern wird somit die Möglichkeit eröffnet, mittels der Gebärdensprache und Videotelefonie Informationen rund um das BAföG zu erhalten. Der neue Service kann kostenfrei direkt über das Internet im Wege der Videotelefonie erreicht werden.